Krankenkassen

Bei Jugendlichen, die bei Therapiebeginn noch keine 21 Jahre alt sind, werden die Kosten für eine Therapie von allen gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Die Patientin/der Patient muss zunächst nur ihr/sein Versichertenkärtchen mitbringen, die ersten fünf Probestunden werden formlos abgerechnet. Kommt es im Anschluss an diese probatorische Phase zu einer längeren Behandlung, stelle ich einen Antrag bei der betreffenden Kasse; dafür muss die/der Jugendliche lediglich einmal eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen, die/der den sogenannten Konsiliarbericht ausfüllt.

Ich arbeite gern auch mit Erwachsenen, diese müssen aber selbst für die Kosten aufkommen. Nur noch wenige private Kassen übernehmen die Therapie bei mir, da meine Approbation ausschließlich für junge Menschen bis 21 gilt. Über meine Grundausbildung für Psychotherapie bin ich auch zertifiziertes Mitglied der European Association for Psychotherapy, was die Arbeit mit Patient*innen jeglichen Alters einschließt. Dies hat aber im System der GKV (Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland) keine Bedeutung, daher besteht bei Patient*innen über 21 kein Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten durch die Kassen.

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